Aktuelles:

 

     
         Wir bieten Ihnen zur Entlastung pflegender Angehöriger zusätzliche            
                             Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI an.


                zusätzl. B. Spiele
              

      Information an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer                   

Bis zu 2.400 EUR pro Jahr zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Neben weiteren Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen (wir informieren Sie gerne) kommen insbesondere Menschen mit einer so genannten „eingeschränkten Alltagskompetenz“ in den Genuss von zusätzlichen Betreuungsleistungen, wenn ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wird. Weiter sind diese Betreuungsleistungen nicht davon abhängig, dass eine Pflegestufe vorliegt.

Wer kann diese Leistungen bekommen?

Anspruch auf die Leistungen nach § 45b SGB XI haben pflegebedürftige Menschen der Pflegestufen 1, 2 und 3 sowie Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht, mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.

Nach § 45a SGB XI gehören dazu oben genannte Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen der Begutachtung als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.

Nach welchen Kriterien prüft die Pflegekasse den Leistungsanspruch?

Die Pflegekasse entscheidet über den Leistungsanspruch auf der Basis einer MDK-Begutachtung. Diese kann nach Aktenlage oder vor Ort beim pflegebedürftigen Menschen erfolgen. Im Wesentlichen wird die Einschränkung der Alltagskompetenz geprüft. Für den MDK ist die Alltagskompetenz dann erheblich eingeschränkt, wenn mindestens in zwei der folgenden Bereiche, davon mindestens einmal aus den Bereichen 1 bis 9,  dauerhafte und regelmäßige Funktionsstörungen festgestellt worden sind (Grundbetrag bis zu 1.200 EUR jährlich):

1.     unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches

2.     Verkennen und Verursachen gefährdender Situationen

3.     unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen

4.     tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation

5.     im situativen Kontext inadäquates Verhalten

6.     Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen

7.     Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung

8.     Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben

9.     Störungen des Tag-/Nachtrhythmus

10.  Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren

11.  Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen

12.  ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten

13.  zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

Um Leistungen bis zu 2.400 EUR jährlich in Anspruch nehmen zu können (erhöhter Betrag), muss zusätzlich eine weitere der oben aufgeführten Einschränkungen aus den Bereichen 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 vorliegen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass diese Kriterien vorliegen könnten, sollten die neuen Leistungen beantragt werden. Hierfür stellen wir den beigefügten Musterantrag zur Verfügung. Zu Ihrer näheren Information über die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um die Leistungen zu erhalten, stellen wir Ihnen bei Interesse gerne die diesbezügliche Richtlinie der Pflegekassen zur Verfügung. Dort finden Sie auch Fallbeispiele, unter welchen Voraussetzungen die vorgenannten Kriterien zutreffen können.

Wie kommen Sie in den Genuss der Leistungen?

Mit Hilfe des in der Anlage beigefügten Musterschreibens stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen nach Bescheid rückwirkend erst ab Antragstellung gewährt werden, es empfiehlt sich also eine schnellstmögliche Antragstellung. Sofern Sie bereits die Leistungen des Grundbetrages beziehen empfehlen wir Ihnen nach Prüfung der einzelnen Kriterien eine erneute Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu veranlassen um zu prüfen, ob Sie nicht auch Leistungen des erhöhten Betrages in Anspruch nehmen können.

Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen und an wen geht das Geld?

Bis zu 1.200 EUR (Grundbetrag) bzw. sogar 2.400 EUR (erhöhter Betrag) pro Jahr kann ein Versicherter, wenn der Antrag gem. § 45b Abs. 1 SGB XI positiv beschieden wurde, in Anspruch nehmen. Diese Leistungen können in der ambulanten Pflege, im Rahmen der Tages-, Nacht- sowie Kurzzeitpflege – jedoch nur für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen (keine Grundpflege oder Hauswirtschaft) – in Anspruch genommen werden.

Die Leistungsansprüche sind auf das Folgejahr – soweit nicht aufgebraucht – übertragbar. Im Normalfall zahlt der pflegebedürftige Mensch die Leistung zunächst selbst und bekommt dann den Betrag bis zu 1.200 EUR bzw. 2.400 EUR von der Pflegekasse erstattet, wir können für Sie die Abrechnung mit der Pflegekasse jedoch auch direkt durchführen - Serviceleistung -, so das Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Eine Auszahlung als Geldleistung ist nicht möglich. Damit wollte der Gesetzgeber u.a. sicherstellen, dass Leistungen aus der Sozialversicherung nicht in die Schwarzarbeit fließen, sondern für reguläre Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden.

Welche konkreten Leistungen werden angeboten?

Bitte sprechen Sie uns direkt darauf an, welche Leistungsangebote wir für Sie bereithalten, wir informieren Sie gerne.  Tina Freudenberger und das Team der Pflege GmbH

 

             Archiv:                           

             Am 08.12.2010 fand  unsere Weihnachtsfeier 2010 statt

                                                                

      Erste Hilfe Kurs: 14./15./21. und 28.09.2010

                                                          

                         

                      

 

    Am 19.09.2010 hatten wir im Rahmen des Saatmarktes wieder unseren

                                            Tag offenen Türe

     - mit kostenlosem Blutdruckmessungen und Blutzuckerkontrollen

 
Beschäftigungsnachmittag  Beschäftigungsnachmittag 02 2010

Unser Fernsehdreh am 13.01.2010 

                                                        

Weihnachtsfeier 2009